Zum Inhalt springen
SomnaraSomnara

Glossar

Glossar zur
Schlafapnoe-Versorgung.

Die Versorgung obstruktiver Schlafapnoe (OSA) berührt drei Welten gleichzeitig: Medizin, Sozialgesetzgebung und digitale Technologie. Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe in einer Form, die für Betroffene, Schlafmediziner und Krankenkassen-Verantwortliche gleichermaßen nutzbar ist. Jeder Eintrag beginnt mit einer Kurzdefinition und vertieft anschließend, was hinter dem Begriff steht.

A

Adhärenz

Adhärenz beschreibt, wie konsequent Patienten eine vereinbarte Therapie tatsächlich anwenden, etwa die nächtliche Nutzung des APAP-Geräts.

In der OSA-Behandlung ist Adhärenz der entscheidende Erfolgsfaktor. Eine APAP-Therapie wirkt nur, wenn das Gerät pro Nacht über mehrere Stunden hinweg getragen wird. Studien dokumentieren Abbruchquoten zwischen 20 und 30 Prozent, meist in den ersten Behandlungswochen. Klassische Ursachen sind Maskenprobleme, falsche Druckeinstellungen und fehlende Begleitung.

Telemedizinisches Adhärenz-Management mit strukturierten Check-ins, Remote-Feinjustierung und Auswertung von Nutzungsdaten kann diese Quote nachweislich senken. Im Somnara-Programm ist die engmaschige telemedizinische Betreuung über die ersten Monate genau auf diesen Punkt ausgerichtet.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

AHI – Apnoe-Hypopnoe-Index

Der AHI gibt die Anzahl der Atemaussetzer und Atemflussreduktionen pro Stunde Schlaf an und ist der zentrale Schweregrad-Maßstab der Schlafapnoe.

Der Index wird in Ereignissen pro Stunde gemessen. Klinisch übliche Schwellen: AHI 5 bis 15 für leichte OSA, 15 bis 30 für mittelgradige, über 30 für schwere OSA. Ab einem AHI von 15 mit Beschwerden gilt eine OSA in der Regel als behandlungsbedürftig.

Der AHI wird sowohl in der Heim-Polygrafie als auch in der Polysomnografie ermittelt. Er bildet die quantitative Grundlage für die Therapie-Indikation und für Abrechnungszwecke gegenüber den Krankenkassen.

Relevant für: Schlafmediziner · Patienten
Verwandt: Apnoe · Hypopnoe · Polygrafie

Anamnese

Die Anamnese ist die strukturierte Erhebung der Krankengeschichte und Symptome durch den Arzt, bei Schlafapnoe meist als Videosprechstunde.

Im Somnara-Programm findet die schlafmedizinische Anamnese als Videosprechstunde mit einem erfahrenen Schlafmediziner statt. Erfasst werden Symptome (Schnarchen, Tagesmüdigkeit, beobachtete Atempausen), Risikofaktoren (BMI, Alter, Begleiterkrankungen) und Begleitmedikation. Das Ergebnis ist die Indikationsstellung für die nächste diagnostische Stufe, in der Regel eine häusliche Polygrafie.

Eine sauber durchgeführte Anamnese ist der Hebel der Stufendiagnostik: Sie verhindert unnötige Untersuchungen und sortiert komplexe Fälle frühzeitig in Richtung Schlaflabor.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner

Apnoe

Eine Apnoe ist ein Atemstillstand von mindestens zehn Sekunden Dauer im Schlaf.

Bei einer obstruktiven Apnoe verschließen sich die oberen Atemwege trotz fortbestehender Atemanstrengung. Der Körper reagiert mit einem Sauerstoffabfall und einer kurzen Weckreaktion (Arousal), die Betroffene meist nicht bewusst wahrnehmen. Wiederholen sich diese Ereignisse häufig pro Stunde, entstehen Tagesmüdigkeit und langfristige Folgeerkrankungen.

Apnoen werden in der Polygrafie und Polysomnografie gemessen und gehen zusammen mit Hypopnoen in den AHI ein.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner

APAP-Therapie

APAP („Automatic Positive Airway Pressure“) ist eine Atemwegsdrucktherapie, bei der das Gerät den Druck automatisch an den aktuellen Bedarf des Patienten anpasst.

Im Gegensatz zur klassischen CPAP-Therapie mit fixem Druck regelt ein APAP-Gerät den Druck dynamisch: höher, wenn Atemwegsverschlüsse drohen, niedriger in Phasen ruhiger Atmung. Das verbessert Komfort und Adhärenz, insbesondere in der Einleitungsphase.

Die ambulante APAP-Einleitung, also der Start der Therapie zu Hause statt im Schlaflabor, ist durch zahlreiche Studien (HomePAP, Berry & Sriram, Fietze et al., ERS-Statement 2025) als gleichwertig zur stationären Einleitung belegt. Sie ist Kernbestandteil des Somnara-Programms: Nach der Heim-Polygrafie und positiver Indikation wird das APAP-Gerät verschickt, telemedizinisch eingeleitet und über mehrere Monate ferngesteuert feinjustiert.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

B

Besondere Versorgung (§140a SGB V)

Die Besondere Versorgung nach §140a SGB V ist ein gesetzlicher Vertragsrahmen, der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht, mit Leistungserbringern und Managementgesellschaften innovative, sektorenübergreifende Versorgungsformen außerhalb der Regelversorgung zu vereinbaren.

§140a SGB V eröffnet Krankenkassen Gestaltungsspielraum: neue Vergütungsmodelle, integrierte Behandlungspfade über Sektorengrenzen hinweg, der Einsatz innovativer Medizinprodukte. Genau diesen Rahmen nutzt das Somnara-Programm. Die Somnara GmbH agiert als neutrale Managementgesellschaft, schließt mit teilnehmenden GKVen einen Selektivvertrag ab und koordiniert alle beteiligten Leistungserbringer (Schlafmediziner, Homecare-Provider, Diagnostik-Logistik).

Versicherte profitieren von einem in sich geschlossenen Versorgungspfad ohne Brüche zwischen Hausarzt, Facharzt und Schlaflabor. Die Teilnahme ist freiwillig und wird über die Krankenkasse organisiert.

Relevant für: Krankenkassen · Schlafmediziner · Patienten

C

CDSS – Clinical Decision Support System

Ein Clinical Decision Support System unterstützt medizinische Entscheidungen durch Daten, Algorithmen und prädiktive Modelle.

In der Schlafmedizin können CDSS-Komponenten dabei helfen, OSA-Risiken aus Atemmustern zu erkennen, Therapie-Einstellungen vorzuschlagen oder Patienten mit drohendem Therapieabbruch zu identifizieren. Im Rahmen der Somnara-Roadmap ist die Weiterentwicklung des eingesetzten Risiko-Medizinprodukts in Richtung CDSS-Funktion vorgesehen, perspektivisch unterstützt durch prädiktive Modelle für die Therapieoptimierung.

Relevant für: Schlafmediziner · Krankenkassen

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Medizinprodukt die geltenden Anforderungen der EU-Verordnungen erfüllt und in Europa in Verkehr gebracht werden darf.

Bei Medizinprodukten ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Sie ist Voraussetzung für den Einsatz im Versorgungsalltag und für die Abrechnung gegenüber Krankenkassen. Das im Somnara-Programm eingesetzte Risiko-Screening-Produkt ist als Medizinprodukt der Klasse I CE-zertifiziert; eine Höherklassifizierung in Richtung Klasse IIa nach MDR ist in aktiver Entwicklung.

Relevant für: Krankenkassen · Schlafmediziner
Verwandt: Medizinprodukt · MDR · IEC 62304

Compliance

Compliance bezeichnet im medizinischen Kontext die Therapietreue eines Patienten, sie überschneidet sich mit dem moderneren Begriff der Adhärenz.

Klassisch beschreibt Compliance die passive Befolgung ärztlicher Anweisungen. Die heute gebräuchlichere Adhärenz beinhaltet zusätzlich die aktive Beteiligung des Patienten an der Therapieplanung. Beide Begriffe werden in der Schlafmedizin synonym verwendet, wobei Compliance häufiger im Reporting gegenüber Krankenkassen auftaucht (z. B. „Compliance-Quote“).

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

CPAP-Therapie

CPAP („Continuous Positive Airway Pressure“) liefert während der gesamten Nacht einen konstanten Atemwegsdruck und ist der klassische Goldstandard der OSA-Therapie.

CPAP-Geräte halten die oberen Atemwege durch konstanten Überdruck offen und verhindern so Apnoen und Hypopnoen. Der erforderliche Druck wird traditionell im Schlaflabor durch Titration ermittelt. Studien zeigen, dass dieser im Labor eingestellte Druck häufig höher liegt als der tatsächliche häusliche Bedarf, ein Argument für die ambulante APAP-Einleitung mit dynamisch angepasstem Druck.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner

D

DRG E63B

Die DRG E63B ist die Diagnosis Related Group für Schlafapnoe-Diagnostik und -Therapie ohne komplizierende Faktoren und vergütet eine stationäre Polysomnografie im Schlaflabor.

Eine PSG nach DRG E63B kostet das Gesundheitssystem im Schnitt rund 1.500 € pro Fall. Vor dem Hintergrund begrenzter Schlaflaborkapazitäten und langer Wartezeiten ist die ambulante Heim-Polygrafie mit telemedizinischer APAP-Einleitung wirtschaftlich deutlich attraktiver, bei vergleichbarer klinischer Wirksamkeit für unkomplizierte Fälle.

Relevant für: Krankenkassen

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt EU-weit den Schutz personenbezogener Daten, bei Gesundheitsdaten gelten besonders strenge Anforderungen.

Gesundheitsdaten zählen nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Im Somnara-Programm werden alle behandlungsrelevanten Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt und in Deutschland gespeichert; Zugriff erhalten ausschließlich autorisierte Personen über ein rollen- und rechtebasiertes Berechtigungsmodell.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

G

G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und legt fest, welche Leistungen die GKV bezahlt.

Der G-BA entscheidet u. a. über die Aufnahme neuer Methoden in die Regelversorgung und betreibt den Innovationsfonds. Die mit 6,8 Millionen Euro vom Innovationsfonds geförderte SLEEP-WELL-Studie ist ein Beispiel für G-BA-finanzierte Versorgungsforschung im OSA-Bereich. Im Idealfall fließen ihre Erkenntnisse in zukünftige Regelversorgungspfade ein.

Relevant für: Krankenkassen · Schlafmediziner

GKV – Gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV ist das gesetzliche Versicherungssystem in Deutschland, dem rund 73 Millionen Menschen angehören.

Die GKV finanziert sich aus Beiträgen und übernimmt die medizinische Versorgung ihrer Versicherten. Über Selektivverträge nach §140a SGB V können einzelne Krankenkassen Versorgungsmodelle außerhalb der Regelversorgung anbieten, der vertragliche Rahmen, in dem das Somnara-Programm operiert.

Relevant für: Patienten · Krankenkassen

H

Heim-Polygrafie

Die Heim-Polygrafie ist eine ambulante Schlafdiagnostik, bei der der Patient die Messgeräte über Nacht zu Hause trägt.

Siehe ausführlich unter Polygrafie. Die häusliche Durchführung ist evidenzbasiert (HomePAP-Studie, Corral et al. 2017, Kapur et al. 2017) und gilt für unkomplizierte Verdachtsfälle als ausreichend zur Diagnosestellung.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner

Homecare-Provider

Homecare-Provider versorgen Patienten zu Hause mit medizinischen Hilfsmitteln, bei OSA insbesondere mit APAP-Geräten und Masken.

Homecare-Provider liefern die Therapiegeräte, weisen Patienten in die Anwendung ein und unterstützen bei Maskenanpassung und Verschleißteilen. Im Somnara-Programm werden sie als Leistungserbringer in den Versorgungspfad integriert; die Steuerung erfolgt herstellerneutral, sodass keine Bindung an einzelne Anbieter entsteht.

Relevant für: Patienten · Krankenkassen

HomePAP-Studie

Die 2012 publizierte HomePAP-Studie (Rosen et al.) gilt als Wegbereiter der ambulanten OSA-Diagnostik und Therapieeinleitung.

Die multizentrische randomisierte Studie zeigte erstmals, dass eine häusliche Polygrafie mit anschließender APAP-Therapieeinleitung klinisch genauso wirksam, sicher und patientenakzeptiert ist wie der traditionelle Pfad über die Polysomnografie im Schlaflabor. HomePAP ist Referenzpunkt für nahezu alle nachfolgenden Leitlinien zur ambulanten OSA-Versorgung.

Quelle: pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC3353048

Relevant für: Schlafmediziner · Krankenkassen

HSAT – Home Sleep Apnea Testing

HSAT ist der internationale Fachbegriff für die häusliche Schlafapnoe-Diagnostik mittels portabler Geräte.

HSAT entspricht im Wesentlichen der deutschen Heim-Polygrafie. Die AASM-Leitlinie 2017 (Kapur et al.) definiert klar, welche Patienten als „unkompliziert“ genug für eine HSAT-Diagnose gelten, typischerweise Erwachsene mit hohem Prätestrisiko und ohne instabile Begleiterkrankungen.

Relevant für: Schlafmediziner

Hypopnoe

Eine Hypopnoe ist eine teilweise Atemflussreduktion im Schlaf, die mit einem Sauerstoffabfall oder einer Weckreaktion einhergeht.

Hypopnoen werden gemeinsam mit Apnoen erfasst und gehen in den AHI ein. Auch wiederholte Hypopnoen führen zu Sauerstoffschwankungen, gestörtem Schlaf und erhöhtem kardiovaskulärem Risiko.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner
Verwandt: Apnoe · AHI

I

IEC 62304

IEC 62304 ist die internationale Norm für den Lebenszyklus von Medizinprodukte-Software.

Die Norm gibt strukturierte Anforderungen für Entwicklungsplanung, Anforderungsspezifikation, Risikomanagement und Release-Dokumentation vor. Die Somnara-Plattform wird nach IEC 62304 entwickelt, ein Qualitäts- und Sicherheitsnachweis, der für den Einsatz im regulierten Gesundheitssektor verpflichtend ist.

Relevant für: Krankenkassen · Schlafmediziner

Innovationsfonds

Der Innovationsfonds des G-BA fördert neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung im deutschen Gesundheitswesen.

Mit einem jährlichen Volumen im dreistelligen Millionenbereich finanziert der Innovationsfonds Projekte, die Erkenntnisse für eine spätere Überführung in die Regelversorgung liefern sollen. Die SLEEP-WELL-Studie der Universitätsmedizin Essen wurde mit 6,8 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds gefördert und untersucht einen digital unterstützten OSA-Versorgungspfad, strukturell vergleichbar mit dem Somnara-Programm.

Relevant für: Krankenkassen · Schlafmediziner
Verwandt: G-BA · SLEEP-WELL-Studie

K

Komorbiditäten

Komorbiditäten sind Begleiterkrankungen, die parallel zu einer Hauptdiagnose bestehen, bei OSA betrifft das insbesondere kardiovaskuläre und metabolische Erkrankungen.

Unbehandelte obstruktive Schlafapnoe erhöht das Risiko für Bluthochdruck, Vorhofflimmern, Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2 und Adipositas. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Folgekosten ist erheblich: Eine konsequente OSA-Behandlung kann nachweislich zur Stabilisierung dieser Komorbiditäten beitragen und ist damit auch volkswirtschaftlich relevant.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

L

Leitlinie (S3)

Die S3-Leitlinie ist die höchste Klassifikationsstufe medizinischer Leitlinien in Deutschland, sie basiert auf systematischer Evidenzrecherche und strukturierter Konsensfindung.

Die für die OSA-Versorgung maßgebliche S3-Leitlinie „Schlafbezogene Atmungsstörungen bei Erwachsenen“ der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) wurde zuletzt 2020 teilaktualisiert. Sie definiert u. a., wann eine Polygrafie ausreicht und wann eine Polysomnografie indiziert ist. Die Somnara-Stufendiagnostik orientiert sich an den Empfehlungen der S3-Leitlinie.

Relevant für: Schlafmediziner

M

MDR – Medical Device Regulation

Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR, Verordnung (EU) 2017/745) regelt seit 2021 das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU und löst die frühere MDD ab.

Die MDR verschärft die Anforderungen an Risikomanagement, klinische Bewertung und Marktüberwachung deutlich. Für viele Produkte bedeutet sie eine Höherklassifizierung; das im Somnara-Programm verwendete Risiko-Screening wird derzeit von Klasse I auf Klasse IIa nach MDR weiterentwickelt.

Relevant für: Krankenkassen · Schlafmediziner

Medizinprodukt (Klasse I / IIa)

Medizinprodukte werden nach Risikoklassen (I, IIa, IIb, III) eingestuft, höhere Klassen unterliegen strengeren regulatorischen Anforderungen.

Klasse I umfasst Produkte mit niedrigem Risiko (z. B. einfache Diagnostik-Apps), Klasse IIa mittleres Risiko (z. B. Software mit Diagnoseunterstützung). Im Somnara-Programm wird ein CE-zertifiziertes Klasse-I-Medizinprodukt zur Risikoermittlung eingesetzt: Es analysiert Atemmuster und liefert am Folgetag eine Auswertung im Ampelschema, mit einer dokumentierten diagnostischen Genauigkeit von 85 % gegenüber Schlaflaborergebnissen und einer Sensitivität von 91 % für die OSA-Risikoerkennung. Eine Weiterentwicklung in Richtung Klasse IIa nach MDR ist in Arbeit.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen
Verwandt: MDR · CE-Kennzeichnung · CDSS

O

Obstruktive Schlafapnoe (OSA)

Die obstruktive Schlafapnoe ist eine schlafbezogene Atmungsstörung, bei der die oberen Atemwege während des Schlafs wiederholt teilweise oder vollständig kollabieren, mit Sauerstoffabfall, Weckreaktionen und gestörter Erholung.

OSA betrifft in Deutschland nach Schätzungen zwischen fünf und 15 Millionen Menschen, von denen rund 80 Prozent nicht oder nicht adäquat behandelt sind. Typische Symptome sind lautes Schnarchen, beobachtete Atempausen, Tagesmüdigkeit, Konzentrationsprobleme und morgendliche Kopfschmerzen. Ohne Therapie steigt das Risiko für Bluthochdruck, kardiovaskuläre Ereignisse, Diabetes und Verkehrsunfälle durch Sekundenschlaf erheblich.

Die Diagnose erfolgt heute leitliniengerecht in einer Stufendiagnostik: Anamnese, häusliche Polygrafie, im Bedarfsfall Polysomnografie im Schlaflabor. Die Standardtherapie für mittelgradige bis schwere OSA ist die nächtliche Atemwegsdrucktherapie mit CPAP- oder APAP-Geräten, bei korrekter Anwendung hochwirksam, oft schon nach wenigen Wochen mit deutlicher Symptomverbesserung.

Das Somnara-Programm verbindet alle Schritte (Risikoermittlung, ärztliche Anamnese, häusliche Diagnostik, telemedizinisch begleitete APAP-Einleitung und Langzeit-Telemonitoring) zu einem durchgängigen Versorgungspfad im Rahmen der Besonderen Versorgung nach §140a SGB V.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

P

PAP-Therapie

PAP („Positive Airway Pressure“) ist der Oberbegriff für alle Atemwegsdrucktherapien, dazu zählen CPAP, APAP und BiPAP.

CPAP arbeitet mit konstantem Druck, APAP mit dynamisch angepasstem Druck, BiPAP mit zwei unterschiedlichen Druckniveaus für Ein- und Ausatmung. Welche Variante zum Einsatz kommt, hängt von Schweregrad und Komorbiditäten ab. Im Somnara-Programm wird in der Regel APAP eingesetzt, für die meisten unkomplizierten OSA-Fälle die komfortabelste und am besten adhärenz-verträgliche Option.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner

Polygrafie (PG)

Die Polygrafie ist eine Schlafdiagnostik, die Atmung, Sauerstoffsättigung, Schnarchgeräusche und Herzfrequenz aufzeichnet, heute überwiegend ambulant zu Hause durchgeführt.

Im Gegensatz zur Polysomnografie misst die Polygrafie keine Schlafstadien per EEG. Sie reicht aber für die Mehrheit der OSA-Verdachtsfälle aus, um eine valide Diagnose zu stellen. Das International Consensus Statement on OSA (Chang et al. 2023) gibt der häuslichen Polygrafie den höchsten Evidenzlevel A.

Im Somnara-Programm wird die Heim-Polygrafie zentral organisiert: Geräteversand, Patienteneinweisung per Video, Rückversand und standardisierte Auswertung. Patienten müssen sich um keinerlei Logistik kümmern.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

Polysomnografie (PSG)

Die Polysomnografie ist die umfassende Schlafdiagnostik im Schlaflabor, sie misst zusätzlich zur Polygrafie auch Schlafstadien (EEG), Augenbewegungen und Muskelaktivität.

Die PSG gilt als historischer Goldstandard, ist aber ressourcenintensiv und führt zu Wartezeiten von oft mehreren Monaten. Aktuelle Leitlinien (NICE 2021, AASM, S3) empfehlen die PSG nur noch für komplizierte oder unklare Fälle, etwa bei Verdacht auf zentrale Schlafapnoe, Komorbiditäten mit instabilem Verlauf oder unauffälliger Polygrafie trotz typischer Symptomatik.

Eine PSG nach DRG E63B kostet das Gesundheitssystem rund 1.500 € pro Fall.

Relevant für: Schlafmediziner · Krankenkassen

Prätestwahrscheinlichkeit

Die Prätestwahrscheinlichkeit beschreibt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung vor Durchführung eines diagnostischen Tests ist, basierend auf Symptomen, Risikofaktoren und Anamnese.

Eine hohe Prätestwahrscheinlichkeit ist Voraussetzung für die Aussagekraft einer Heim-Polygrafie: Bei Patienten mit eindeutiger OSA-Symptomatik und Risikoprofil ist eine ambulante Diagnostik leitliniengerecht ausreichend. Bei niedriger Prätestwahrscheinlichkeit oder unklaren Befunden bleibt die Polysomnografie im Schlaflabor das Mittel der Wahl. Genau diese Differenzierung leistet die Stufendiagnostik im Somnara-Programm.

Relevant für: Schlafmediziner

R

RSA – Risikostrukturausgleich

Der Risikostrukturausgleich ist ein Finanzausgleichsmechanismus zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der unterschiedliche Versichertenstrukturen ausgleicht.

Über den Morbi-RSA erhalten Krankenkassen mit überdurchschnittlich vielen kranken oder älteren Versicherten Zuweisungen aus einem Pool. Dokumentierte OSA-Diagnosen fließen über die HMG-Kodierung 0080 in den Ausgleich ein, derzeit mit einem Zuweisungswert von rund 424 € pro Versichertenjahr. Eine konsequente Überführung von Risikopatienten in die dokumentierte Diagnose und Therapie kann für Krankenkassen entsprechend Mehreinnahmen generieren.

Relevant für: Krankenkassen
Verwandt: GKV · Komorbiditäten

S

Schlaflabor

Ein Schlaflabor ist eine spezialisierte stationäre Einrichtung zur umfassenden Diagnostik schlafbezogener Erkrankungen mittels Polysomnografie.

In Deutschland gibt es rund 300 zertifizierte Schlaflabore, die Kapazitäten sind chronisch begrenzt, was zu Wartezeiten von oft mehreren Monaten führt. Die telemedizinische OSA-Versorgung entlastet Schlaflabore gezielt: Standardfälle werden ambulant abgewickelt, das Schlaflabor bleibt für komplexe und unklare Fälle reserviert, eine sinnvolle Priorisierung knapper Ressourcen.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

Schnarchen

Schnarchen entsteht durch Vibrationen erschlaffter Gewebe im Rachenraum während der Atmung im Schlaf, lautes, regelmäßiges Schnarchen ist eines der häufigsten Symptome obstruktiver Schlafapnoe.

Nicht jedes Schnarchen ist ein OSA-Hinweis; das einfache („primäre“) Schnarchen ohne Atempausen ist medizinisch zunächst harmlos. Wird das Schnarchen jedoch von beobachteten Atempausen, Luftschnappen, Tagesmüdigkeit oder morgendlichen Kopfschmerzen begleitet, sollte es schlafmedizinisch abgeklärt werden. Ein Selbsttest mit einem zugelassenen Medizinprodukt liefert eine erste Einschätzung des OSA-Risikos.

Relevant für: Patienten

Sektorenübergreifende Versorgung

Sektorenübergreifende Versorgung verbindet ambulante, stationäre und tele-medizinische Leistungen zu einem zusammenhängenden Behandlungspfad.

Die deutsche Regelversorgung ist historisch in starr getrennte Sektoren (ambulant / stationär / Hilfsmittel) organisiert, mit entsprechenden Brüchen für die Patienten. Sektorenübergreifende Modelle, häufig im Rahmen der Besonderen Versorgung nach §140a SGB V umgesetzt, schließen diese Lücken. Das Somnara-Programm ist ein Beispiel: Hausarzt, Schlafmediziner, Heim-Diagnostik und Homecare-Versorgung greifen über eine zentrale Plattform ineinander.

Relevant für: Krankenkassen · Schlafmediziner

Sekundenschlaf

Sekundenschlaf ist ein unwillkürlicher, sekundenkurzer Schlafeinbruch im wachen Zustand, bei OSA ein zentraler Sicherheitsrisiko-Faktor.

Sekundenschlaf am Steuer oder am Arbeitsplatz ist eine direkte Folge der gestörten nächtlichen Erholung bei unbehandelter OSA. Er ist mitverantwortlich für eine erhöhte Unfallrate bei Betroffenen, sowohl im Straßenverkehr als auch in sicherheitsrelevanten Berufen. Eine wirksame APAP-Therapie reduziert dieses Risiko meist innerhalb weniger Wochen deutlich.

Relevant für: Patienten

Selbsttest (OSA-Risikoermittlung)

Ein OSA-Selbsttest ist eine niedrigschwellige, oft app- oder gerätebasierte Erstabklärung des persönlichen Schlafapnoe-Risikos.

Im Somnara-Programm erfolgt der Selbsttest mit einem CE-zertifizierten Medizinprodukt der Klasse I, das Atemmuster über eine Nacht analysiert und am Folgetag eine Risikoeinschätzung im Ampelschema liefert (Sensitivität 91 % gegenüber Schlaflaborergebnissen). Anders als reine Tracker-Apps qualifiziert ein Selbsttest mit Medizinprodukt-Status für die Aufnahme in die strukturierte Stufendiagnostik.

Relevant für: Patienten

Selektivvertrag

Ein Selektivvertrag ist ein direkter Vertrag zwischen einer einzelnen gesetzlichen Krankenkasse und einem Leistungserbringer oder einer Managementgesellschaft, außerhalb der bundesweiten Kollektivverträge.

Selektivverträge nach §140a SGB V sind das vertragliche Werkzeug für die Besondere Versorgung. Sie ermöglichen kassenspezifische Leistungspakete, eigene Vergütungsmodelle und den Einsatz innovativer Versorgungsformen. Die Somnara GmbH agiert als Vertragspartner solcher Selektivverträge.

Relevant für: Krankenkassen

SLEEP-WELL-Studie

SLEEP WELL ist ein vom Innovationsfonds des G-BA mit 6,8 Millionen Euro gefördertes Forschungsprojekt der Universitätsmedizin Essen zur sektorenübergreifenden, telemedizinischen OSA-Versorgung.

Die Studie untersucht einen digital unterstützten Versorgungspfad mit häuslicher Diagnostik, telemedizinisch begleiteter APAP-Einleitung und strukturiertem Telemonitoring. Ziele sind kürzere Wartezeiten, höhere Adhärenz und Überwindung der Sektorengrenzen. Im Idealfall fließen die Erkenntnisse in zukünftige G-BA-Entscheidungen zur Regelversorgung ein. Das Somnara-Programm baut konzeptionell auf SLEEP WELL auf und überführt die untersuchten Versorgungselemente bereits heute in die Versorgungsrealität.

Quellen: innovationsfonds.g-ba.de/projekte/sleep-well.433 · sleep-well.de

Relevant für: Schlafmediziner · Krankenkassen

Stufendiagnostik

Die Stufendiagnostik ist ein abgestuftes Vorgehen, bei dem niedrigschwellige Untersuchungen vor aufwändigeren stehen, bei OSA: Anamnese, Heim-Polygrafie, ggf. Polysomnografie.

Das Prinzip der Stufendiagnostik vermeidet unnötige Belastungen für Patienten und schont knappe Ressourcen wie Schlaflaborplätze. Es ist Kern der S3-Leitlinie zur OSA-Versorgung. Im Somnara-Programm wird jede Stufe digital unterstützt: Anamnese per Videosprechstunde, Polygrafie zu Hause, Polysomnografie nur bei klarer Indikation.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

T

Tagesmüdigkeit

Tagesmüdigkeit beschreibt eine pathologische Schläfrigkeit am Tag trotz objektiv ausreichender Schlafdauer, bei OSA das häufigste Leitsymptom.

Tagesmüdigkeit unterscheidet sich von normaler Müdigkeit durch ihre Hartnäckigkeit: Betroffene fühlen sich auch nach langem Schlaf nicht erholt, kämpfen am Steuer mit Sekundenschlaf und haben Konzentrationsprobleme. Die Ausprägung lässt sich mit standardisierten Fragebögen wie der Epworth Sleepiness Scale erfassen. Eine wirksame OSA-Therapie verbessert Tagesmüdigkeit oft schon nach wenigen Wochen spürbar.

Relevant für: Patienten

Telemedizin

Telemedizin ist die ärztliche Versorgung über räumliche Distanz mithilfe digitaler Kommunikations- und Datentechnik.

Im Bereich der OSA-Versorgung umfasst Telemedizin Videosprechstunden, fernabgelesene Diagnostikgeräte, telemonitorische Therapiebegleitung und digitale Therapieanpassungen. Das ERS-Statement 2025 (Verbraecken et al.) belegt die klinische Gleichwertigkeit telemedizinischer OSA-Versorgung gegenüber dem stationären Goldstandard. Telemedizinische Leistungen erfordern in Deutschland KV-zertifizierte Plattformen und DSGVO-konforme Datenverarbeitung.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

Telemonitoring

Telemonitoring ist die kontinuierliche Fernüberwachung medizinischer Parameter, bei der OSA-Therapie typischerweise Nutzungszeit, Druckverläufe, Leckagen und Restereignisse des APAP-Geräts.

Moderne APAP-Geräte sind telemonitoringfähig und übertragen Therapiedaten verschlüsselt an eine zentrale Plattform. Der Schlafmediziner kann darüber die Therapie aus der Ferne feinjustieren, frühzeitig auf Probleme reagieren und Patienten mit drohendem Therapieabbruch identifizieren. Studien belegen, dass strukturiertes Telemonitoring die Adhärenz signifikant erhöht und die Abbruchquoten senkt (Texereau 2024, Wöhrle 2024).

Relevant für: Schlafmediziner · Patienten · Krankenkassen

Tele-Schlafmedizin

Tele-Schlafmedizin ist die Anwendung telemedizinischer Verfahren speziell auf die Diagnostik und Therapie schlafbezogener Erkrankungen.

Sie umfasst die Anamnese per Video, ferngesteuerte Polygrafie-Auswertung, telemedizinische APAP-Einleitung und langfristiges Telemonitoring. Die Tele-Schlafmedizin ist das Versorgungsmodell, auf dem das Somnara-Programm vollständig aufsetzt, von der ersten Risikoermittlung bis zur Langzeitbegleitung über sechs Monate und länger.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner · Krankenkassen

Titration

Titration bezeichnet die Ermittlung des optimalen Therapiedrucks bei einer PAP-Therapie, entweder manuell im Schlaflabor oder automatisch durch ein APAP-Gerät zu Hause.

Bei der CPAP-Titration im Schlaflabor stellt ein Techniker den notwendigen Druck nachts manuell ein. APAP-Geräte titrieren automatisch und kontinuierlich. Studien (Fashanu 2021) zeigen, dass die häusliche Titration durch ein APAP-Gerät häufig niedrigere und damit komfortablere Drücke ermittelt als die Laborbedingungen, ein zusätzliches Argument für die ambulante Therapieeinleitung.

Relevant für: Schlafmediziner

V

Videosprechstunde

Eine Videosprechstunde ist die ärztliche Beratung per gesicherter Video-Verbindung, in Deutschland nur über zertifizierte Plattformen zulässig.

Videosprechstunden in der GKV-Versorgung erfordern eine Zertifizierung der eingesetzten Plattform durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV-Zertifizierung). Sie müssen DSGVO-konform und Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein. Im Somnara-Programm erfolgt die Anamnese ebenso wie die Befundbesprechung und das Adhärenz-Coaching über eine KV-zertifizierte Videoplattform, bequem, ortsunabhängig und ohne Wartezeiten in der Praxis.

Relevant für: Patienten · Schlafmediziner

Hinweis zur Aktualität

Stand: Mai 2026.

Dieses Glossar wird regelmäßig überprüft. Bei klinischen Fragen ist immer die aktuelle Version der jeweiligen Leitlinie maßgeblich, bei vertraglichen Fragen die jeweils gültige Fassung der gesetzlichen Grundlage.